Jugendschutz

Entsprechend des Jugendschutzgesetzes § 9, Abs. 1 geben wir alkoholische Getränke nur an Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zustellung und die Übergabe alkoholischer Getränke erfolgt nur an volljährige Empfänger.

Massvolles genießen und Sicherheit

Häufiges und übermäßiges Trinken birgt die Gefahr, dass man alkoholabhängig wird, bitte genießen Sie alkoholische Produkte massvoll. Schwangere sollten auf keinen Fall Alkohol konsumieren, da er dem ungeborenen Kind schwere Schäden zufügt. Auch in der Stillzeit sollte gänzlich auf Alkohol verzichtet werden. Bewahren Sie alkoholische Produkte unzugänglich für Kinder auf, um eine versehentliche Einnahme zu verhindern.

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Nach dem Alter fragt man normalerweise nicht.

Müssen wir aber.

Du bist über 18 Jahre und Likörzfreund(in)?

Schade, das tut uns natürlich L🥚d.

Wir sehen wir uns dann in ein paar Jahren.😊